Liebe Mitglieder!
Mit der letzten Generalversammlung wurde, gleich dem Bibliothekar, die Funktion des Lageristen geschaffen.
1) Der Lagerist hat die Aufgabe, das Warenlager gewissenhaft gemäß den Weisungen des Vorstands zu leiten und ist für dessen Führung dem Vorstand gegenüber verantwortlich. Er ist Verantwortlich für die Veranlassung der notwendigen Einkäufe und Inventuren, die Lagerung der Waren, Einhaltung von Vorschriften und die Führung entsprechender Aufzeichnungen. Er muss die entsprechenden Tätigkeiten nicht selbst ausführen bleibt jedoch gegenüber dem Verein verantwortlich.
2) Um seine Aufgabe gewissenhaft erfüllen zu können erhält er ein Mitspracherecht bei Entscheidungen bezüglich des Sortiments, der Preisgestaltung und der Lagerung sowie die Erlaubnis Geschäfte im Rahmen der alltäglichen Vereinsaufgaben durch zu führen.
3) Die Funktionsdauer des Lageristen unterliegt keiner Zeitbeschränkung.
4) Der Lagerist wird vom Vorstand aus den Mitgliedern des Vereins ernannt und von der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung bestätigt. Er kann jederzeit vom Vorstand seines Postens enthoben werden.
5) Dem Lagerist steht eigenverantwortlich die Ernennung von Hilfslageristen nach seinem Ermessen zu die ihn bei der Ausübung seiner Funktion unterstützen. Diese müssen vom Vorstand bestätigt werden. Ihre Funktionsdauer entspricht der in diesem Paragraphen unter Abs. 2. genannten Länge.
6) Im Übrigen gelten für den Lageristen die Bestimmungen des §11 Abs. 9 bis 11 sinngemäß.
Nun suchen wir fleißige und engagierte Mitglieder die dieses Amt übernehmen würden. Wer sich dafür interessiert soll sich bitte in diesem Thread bis zum 21.03. eintragen.
Wir hoffen auf zahlreiche Meldung
Euer Vorstand