Hausordnung - Vereinslokal

  • Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinslokalbetriebes, und um die angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt und eingehalten werden. Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.

    1. Allgemeines

    1. Das Betreten des Vereinslokals ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste sind herzlich willkommen. Es wird erwartet, dass sie die in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten und sich gesittet verhalten.
    2. Der Vorstand bestimmt die Kernöffnungszeiten und die Schlüsselträger. Die Schlüsselträger sind zur Ausübung des Hausrechts berechtigt und haben sich untereinander abzustimmen, sodass die Kernöffnungszeiten bestmöglich eingehalten werden.
    3. Die Spielleiter haben für Ordnung und Sauberkeit am Spieltisch zu sorgen.

    2. Sauberkeit

    1. Das Vereinseigentum ist sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinslokal, sowie zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.
    2. Der Vereinsraum sowie die Zugänge sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen. Gläser und Geschirr sind nach der Benutzung vor dem Verlassen des Lokals zu reinigen und aufzuräumen.

    3. Verhalten in den Räumen und Haftung

    1. Für die Beschädigung von Vereinseigentum haftet der Verursacher persönlich. Der Verein übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern, den Gästen und deren Eigentum keine Haftung.
    2. Der Verein stellt Getränke, Süßigkeiten und Knabbereien zur Verfügung. Die Preise werden vom Vorstand festgelegt und sind der aushängenden Preisliste zu entnehmen. Getränke und Speisen sind unverzüglich zu bezahlen.
    3. Die Mitglieder sind dazu angehalten, bei minderjährigen Besuchern auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes zu achten, sowie bereits angeheitere Personen vom weiteren Alkoholkonsum abzuhalten. Auch sind der Konsum oder die Verbreitung von pornographischem Material untersagt.
    4. In sämtlichen Räumen, inklusive dem Innenhof, ist das Rauchen verboten. Vor der Lokalität, bzw. im Freien werden die Raucher gebeten, Rücksicht zu nehmen und die „Stummel“ korrekt zu entsorgen. Dies gilt auch für E-Zigaretten und "Verdampfer".
    5. Nach 22:00 Uhr sind aus Gründen der Lärmvermeidung Fenster und Türen geschlossen zu halten.

    4. Nutzung der Vereinsräume

    1. Die Nutzung der Vereinsräume ist während der Öffnungszeiten für jedes Vereinsmitglied und jeden Gast kostenpflichtig. Die Kosten sind der aushängenden Gebührenordnung zu entnehmen. Die Spieltische sind mit Sorgfalt zu benützen. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden hat der Verursacher die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu tragen.

    5. Verlassen des Vereinslokals

    1. Vor dem Absperren hat sich der Verantwortliche Schlüsselträger davon zu überzeugen, dass insbesondere
      • das Licht und die elektronischen Geräte ausgeschaltet,
      • alle Fenster verriegelt, die Räume in sauberem Zustand sind,
      • sämtliche Türen verschlossen und
      • die allfällig in Betrieb befindlichen Zusatzheizlüfter und Lüftungen abgestellt sind.
    2. Im Eingangsbereich ist immer (besonders nach 22.00 Uhr) für Ruhe zu sorgen. Beim Wegfahren wird um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft gebeten (Türen leise schließen, leise Gesprächslautstärke und keine Kavalierstarts).

    6. Schlüssel

    1. Der Vorstand legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels für das Vereinslokal ist. Die Schlüsselträger werden auf der Homepage des Vereines unter Angabe der Erreichbarkeit genannt.


    Die Generalversammlung am 26.08.2017

    Sulfur alias Herbert

    Rechne mit dem Schlimmsten und hoffe das Beste, aber sei nicht überrascht wenn es schlimmer kommt.