Wenn der Lagerist verantwortlich ist und Sachen fehlen (weil vorstätzlich gestohlen oder das Stricherl und Geld am Abrechnungsbogen/in der Kassa "vergessen", etc.), muss der Lagerist die Differenz dann aus eigener Tasche bezahlen?
Da die Frage nicht wirklich beantwortet wurde:
Nein, der Lagerist muss das dann nicht selber bezahlen, sondern nur uns darauf hinweisen