Klarstellung Mitgliedsbeitrag bei "Aussetzung" bzw. Wiederteintritt im Zweiten Halbjahr.
Sprich wie ist zu verfahren wenn ein Mitglied erst im August seinen Mitgliedsbeitrag Zahl.
Vorschlag von [mention]ka_jan[/mention] im internen Bereich dazu.
ZitatVom verringerten Mitgliedsbeitrag zum Halbjahr kann nur bei Wiedererlangung der Mitgliedschaft(wenn die letzte bestehende Mitgliedschaft länger als Jänner des aktuellen Kalenderjahres zurückliegt) oder bei erstmaliger Erlangung der Mitgliedschaft, Gebrauch gemacht werden.